Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Straßenraum

Hinweis: Am 17.11. ist kein Parteiverkehr möglich

In der Altstadt sind die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum tagsüber entweder als kostenpflichtige Kurzparkplätze ausgewiesen oder für Bewohner reserviert.

Informationen zu den Parkgebühren der Kurzparkplätze erhalten Sie >> hier.



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