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Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung bemisst sich anhand der Zuordnung zu folgenden Einkommensstufen (ESt) zum Zeitpunkt der Antragstellung:

Bedeutung der Abkürzungen

BJE / ESt = circa Bruttojahreseinkommen für Einkommensstufe I, II bzw. III
Kj. = Kalenderjahre
Alleinerz. = Alleinerziehende/-r
verh. = verheiratet

Haushalt BJE / ESt I BJE / ESt II  BJE / ESt III
1 Erwachsener  26.200 Euro
 33.900 Euro
 41.600 Euro
1 Alleinerz. + 1 Kind  42.300 Euro
 54.900 Euro
 67.500 Euro
1 Alleinerz. + 2 Kinder  51.300 Euro
 69.300 Euro
 87.300 Euro
2 Erwachsene  40.500 Euro
 51.700 Euro
 62.900 Euro
2 Erwachsene kürzer als 7 Kj. verh.  47.600 Euro
 58.800 Euro
 70.000 Euro
2 Erwachsene + 1 Kind  49.500 Euro
 66.100 Euro
 82.800 Euro
2 Erwachsene kürzer als 7 Kj. verh. + 1 Kind  56.600 Euro
 73.300 Euro
 89.900 Euro
2 Erwachsene + 2 Kinder  58.500 Euro
 80.500 Euro
 101.100 Euro
2 Erwachsene kürzer als 7 Kj. verh. + 2 Kinder  65.600 Euro
 87.700 Euro
 109.800 Euro
2 Erwachsene + 3 Kinder  67.500 Euro
 95.000 Euro
 122.500 Euro
2 Erwachsene kürzer als 7 Kj. verh. + 3 Kinder  74.600 Euro
 102.200 Euro
 129.600 Euro

Die Haushalte können zudem von weiteren Abzugsbeträgen (z.B. zu leistende Unterhaltsverpflichtungen, Kinderbetreuungskosten, Werbungskosten, etc.) profitieren.

Rentner/-in

Bedeutung der Abkürzungen

BJR / ESt = circa Bruttojahresrente für Einkommensstufe I, II bzw. III
SchwB = Schwerbehinderung
GdB = Grad der Behinderung

Haushalt BJR / ESt I BJR / ESt II BJR / ESt III
1 Rentner/-in  19.500 Euro
25.500 Euro
31.500 Euro
1 Rentner/-in mit SchwB ab GdB 50 23.900 Euro
29.900 Euro
 35.900 Euro
 Rentnerehepaar 30.600 Euro
39.300 Euro
 48.100 Euro
 Rentnerehepaar mit einer SchwB ab GdB 50
35.100 Euro
 43.800 Euro
 52.500 Euro
 Rentnerehepaar mit zwei SchwB ab GdB 50
39.500 Euro
48.200 Euro
 56.900 Euro

Wichtig:

Bei älteren geförderten Wohnblöcken gelten zum Teil andere Einkommensgrenzen.
Bei anderen Einkunftsarten als nichtselbstständiger Arbeit ergeben sich bei der Einkommensberechnung andere Freibeträge. Die Zuordnung zu den Einkommensstufen kann in diesen Fällen deutlich zu den oben genannten Zahlen abweichen!

Mietbelastung (von den Mietern zu entrichten):

Die Mietbelastung in den geförderten Wohnungen wird für jeden Wohnblock individuell unter Berücksichtigung des örtlichen Mietniveaus durch die Regierung von Oberbayern festgesetzt.
Folgendes Beispiel zeigt die sinkende Mietbelastung durch die Förderung bei einer höchstzulässigen Miete von 13,00 Euro/m²:


Einkommensstufe I
Einkommensstufe II
Einkommensstufe III
Höchstzulässige Miete
13,00 Euro/m² 13,00 Euro/m² 13,00 Euro/m²
- Förderung
7,50 Euro/m² 6,50 Euro/m² 5,50 Euro/m²
= Vom Mieter zu entrichten
5,50 Euro/m² 6,50 Euro/m² 7,50 Euro/m²

Bei Überschreitung der Einkommensstufe III wird keine Förderung mehr gewährt.

Betriebskosten werden im Rahmen der EOF nicht gefördert.