Wer erhält EOF?
Die Einkommensorientierte Zusatzförderung können ausschließlich Mieter-/innen von öffentlich geförderten Mietwohnungen erhalten, die die jeweiligen Einkommensgrenzen einhalten.
Um Zugang zu einer geförderten Mietwohnung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf eine Wohnberechtigung: www.ingolstadt.de/wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt gestellt werden. Mit dieser kann ein Mietvertrag für eine förderfähige Wohnung abgeschlossen werden.
Ob eine Wohung mit der einkommensorientierten Förderung gefördert ist, ist im jeweiligen Mietvertrag erkennbar.
