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Infothek für Bauherrn von Einzelbauvorhaben

Hier erhalten Sie allgemeine Hinweise zur Verwirklichung eines Einzelbauvorhabens. Neben rechtlichen Grundlagen werden die einzelnen Antragsverfahren kurz erläutert.

  • Die Behandlung von Anträgen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist die Kernaufgabe des Bauordnungsamtes der Stadt Ingolstadt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um freigestellte, anzeige- oder genehmigungspflichtige Vorhaben handelt.
  • Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben kann im Einzellfall eine Abweichung von einer Vorschrift im öffentlichen Recht erforderlich sein.
  • Um im Vorfeld eines beabsichtigten Bauvorhabens dessen grundsätzliche Zulässigkeit abzuklären, wurde im Bauamt der „Bürgerservice BAUEN“ eingerichtet, wo sich Planer und Bauherren beraten lassen können.