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Erforderliche Unterlagen

Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen der letzten 12 Monate, z.B.:

  • jeweils letzte 12 Lohnzettel oder Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber (auch bei Minijob)
  • aktuelle Bescheide über Rente, Betriebsrente, Zusatzrente in Kopie
  • aktuelle Bescheide über Arbeitslosengeld, Grundsicherung in Kopie
  • aktuelle Bescheide über Elterngeld, Krankengeld, BAföG, etc. in Kopie
  • Nachweis über Miet-/ oder Pachteinnahmen, Kapitaleinkünfte, etc.
  • bei Selbstständigen: Einkommensteuerbescheid oder Gewinnermittlung

Es besteht die Verpflichtung, Nachweise über alle Einkünfte (außer Kindergeld und Pflegegeld) vorzulegen. Nicht wahrheitsgemäße oder unvollständige Angaben können zu Rückzahlungsverpflichtungen führen!

  • Kopie des unterschriebenen Mietvertrags (bei Erstantrag) bzw. aktuelle Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vermieters (bei Wiederholungsantrag)
  • falls eine Schwerbehinderung ab GdB 50 vorliegt: Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • falls eine Eheschließung vor weniger als 8 Kalenderjahren erfolgte: Kopie der Eheurkunde
  • falls Kinderbetreuungskosten bezahlt werden: Bescheid Schule/Kita
  • falls Unterhalt bezahlt wird: Unterhaltstitel, oder Kontoauszug mit Unterhaltszahlung
  • falls Werbungskosten vorliegen, die die steuerlichen Pauschalbeträge übersteigen: letzter Bescheid über Einkommensteuer